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   VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21   

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https://dejure.org/2022,595
VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21 (https://dejure.org/2022,595)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2022 - 55-VI-21 (https://dejure.org/2022,595)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 55-VI-21 (https://dejure.org/2022,595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 107, Art. 142 Abs. 2; 12. BayIfSMV § 1 Abs. 2 Nr. 2; VfGHG Art. 9, Art. 51 Abs. 2 S. 1; StPO § 23 Abs. 1, § 24 Abs. 2, § 26a Abs. 1 Nr. 2; EGGVG § 23
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht, für das Betreten eines Gerichtsgebäudes eine FFP2-Maske zu tragen

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Verfassungsbeschwerde, Behinderung, Berufung, Verletzung, Befangenheit, Ablehnungsgesuch, Ablehnung, Zugang, Anordnung, Beteiligung, Verfahren, Nachweis, Befreiung, Rechtsweg, Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, Besorgnis der Befangenheit

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nichtanerkennung einer "Befreiung von der Maskenpflicht" - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • EGMR, 18.04.2024 - 45337/19

    VANYUTA AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21
    Sie wollte im Rahmen eines anhängigen Zivilprozesses, Az. 32 U 6516/20, als dortige Beklagte und Berufungsbeklagte Unterlagen zur Niederschrift der Geschäftsstelle einreichen.

    Die Beschwerdeführerin überreichte Rechtspflegerin H. gegen Aushändigung einer Niederschrift zwei Schriftsätze betreffend das Verfahren beim Oberlandesgericht München mit dem Aktenzeichen 32 U 6516/20.

    Lediglich ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren Az. 32 U 6516/20 mangels eines wirksamen Einspruchs gegen das Versäumnisurteil und nach Zurückweisung der Anhörungsrüge rechtskräftig abgeschlossen ist.

    Zudem ist das zugrundeliegende Verfahren beim Oberlandesgericht München (Az. 32 U 6516/20) rechtskräftig abgeschlossen.

    Die Beschwerdeführerin begehrte Einlass und Zutritt zur Geschäftsstelle, um Unterlagen für das beim Oberlandesgericht München unter dem Aktenzeichen 32 U 6516/20 anhängige Verfahren, in dem die Beschwerdeführerin Beklagte und Berufungsbeklagte war, abzugeben.

  • VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05

    Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21
    Diese Verfassungsnormen gewährleisten dem Einzelnen einen vor staatlichen Eingriffen geschützten Freiraum, in dem er sich in religiösweltanschaulicher Hinsicht die Lebensform zu geben vermag, die seiner Überzeugung entspricht (VerfGH vom 15.1.1996 VerfGHE 49, 1/6; vom 15.1.2007 VerfGHE 60, 1/8; vom 12.3.2007 VerfGHE 60, 52/55; vom 25.6.2010 VerfGHE 63, 83/95).

    Das betreffende Verhalten muss sich dem Schutzbereich des Art. 107 Abs. 1 und 2 BV hinreichend plausibel zuordnen lassen (VerfGHE 60, 1/8; 63, 83/95; vgl. zu Art. 4 GG z. B. auch VGH BW vom 26.2.2021 - 1 S 550/21 - juris Rn. 109).

  • VerfGH Bayern, 09.08.2021 - 111-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21
    Hierfür hat er den wesentlichen Sachverhalt vorzutragen, aus dem die Rechtsverletzung hergeleitet wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 33).

    Eine Verletzung des bezeichneten verfassungsmäßigen Rechts muss danach zumindest als möglich erscheinen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.6.2015 VerfGHE 68, 126 Rn. 22; vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 Rn. 23; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 33).

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